Den Steuerberater zu wechseln ist sehr leicht

Immer wieder kommt es vor, dass Mandanten mit der Leistung ihres aktuellen Steuerberaters nicht zufrieden sind bzw. das Vertrauen bereits verloren haben. Wenn Mandanten sich in einer solchen Situation wiederfinden, stellt sich natürlich auch die Frage, ob man den Berater so einfach wechseln kann.

Viele Mandanten stehen einem Wechsel des Steuerberaters eher skeptisch gegenüber, da sie hiermit keinerlei Erfahrungen gemacht haben. Diese Sorgen sind aber unbegründet, denn in der Regel ist ein Beraterwechsel unkompliziert und unproblematisch regelbar. Ihre Datenbestände übernehmen wir, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Wir arbeiten stets mit den aktuellen Programmen der DATEV und können daher die Datensätze der Kollegen in unser System importieren. Auch wenn der Kollege nicht mit den DATEV-Programmen arbeitet, finden wir immer eine praktikable Lösung, die für Sie keinen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Ihr ehemaliger Steuerberater ist selbstverständlich auch nach Kündigung des Mandatsverhältnisses zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Beachten Sie nur, dass gegenüber Ihrem ehemaligen Steuerberater keinerlei Honorare mehr ausstehen. Andernfalls könnte dieser die Herausgabe der Unterlagen und Daten geltend machen („Zurückbehaltungsrecht“).
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie Ihren Steuerberater wechseln möchten, oder wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie doch einfach in unserer Kanzlei vorbei. Wir beraten Sie gern, und zwar kostenlos.

Es gibt Steuerberater, die versuchen ihre Mandanten mit Verträgen längerfristig zu binden. Wir binden Sie nicht mit langfristigen Verpflichtungen an uns. Da wir von unserer Leistung überzeugt sind, sehen wir keinen Grund unsere Mandanten mit Verträgen länger an uns zu binden. Sollten Sie wider Erwarten mit unserer Arbeit nicht zufrieden sein, können Sie natürlich jederzeit das Mandatsverhältnis kündigen. Wir berechnen Ihnen in diesem Fall nur die bis zu diesem Zeitpunkt von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. Versprochen!